Zugefügte Verwaltungsgruppen sind hier sichtbar. Die Verwaltungsgruppe Standard ist immer vorhanden und kann auch nicht gelöscht werden. Diese ist dann gültig, wenn ein antragstellender Mitarbeiter nicht in einer anderen Verwaltungsgruppe zugeordnet ist. Bei korrekter Einrichtung sollte jeder Antragsteller Mitglied einer Verwaltungsgruppe sein. Ein Entfernen erfolgt über 'X'.
Instanzen beginnen immer bei 1 (niedrigste Instanz) und können nach oben beliebig erweitert werden. Anträge werden im Genehmigungsprozeß jeweils von einer Instanz zur nächsthöheren Instanz weitergeleitet. Es können mehrere Instanzen auf einer Stufe vorhanden sein. In diesem Fall erhalten alle Genehmiger einer Instanz den Antrag gleichzeitig, nur einer braucht den Antrag genehmigen (wobei der erste gewinnt). Hat die letzte Instanz genehmigt wird der Antrag automatisch in das System eingetragen und ist beendet.
Wie der Name es aussagt, bedarf dieser Antrag keiner Genehmigung. Dieser Antrag wird also sofort in das System eingetragen (so als ob es ein genehmigter Antrag ist):