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Wunschvertreter

 
Im Personalstamm können für den Mitarbeiter Wunschvertreter eingerichtet werden. Wird ein neuer Antrag mit optionaler/geforderter Vertreterauswahl geöffnet sind die Wunschvertreter bereits vorausgewählt, was die Schritte für das Hinzufügen erspart. Wird bei der Antragsstellung keine Änderung vorgenommen, werden alle Wunschvertreter als Vertreter übernoimmen.
 
Die administrative Vertretung kann ebenfalls bei den Wunschvertretern vorausgewählt werden.
 
 
Wunschvertreter
1

Admin.V.

1. Admin.V.
Administrative Vertretungen erben für die Zeit der Vertretung vollumfänglich die Rechte des Mitarbeiters, den sie vertreten.
Sollen ein Vertreter auch nur anteilige Rechte nicht übergeben bekommen, sollte diese Option beim Vertreter nicht ausgewählt werden.